EMIR 3.0 verstehen: Die Verpflichtung zur Führung eines aktiven Kontos (Active Account Requirement, AAR) - Be Shaping The Future

EMIR 3.0 verstehen: Die Verpflichtung zur Führung eines aktiven Kontos (Active Account Requirement, AAR)

Mit dem Inkrafttreten von EMIR 3.0 zum 24. Dezember 2024 kommen im laufenden Jahr Änderungen auf betroffene Gegenparteien zu. So wie auch durch die bereits zuvor bestehende EMIR Regulatorik ist das Ziel der Europäischen Union die Stabilität der Finanzmärkte zu stärken und die Transparenz im Derivatehandel zu erhöhen.  

EMIR 3.0 bringt eine Reihe bedeutender Anpassungen mit sich: 

  • Active Account Requirement (AAR): Verpflichtung für bestimmte Marktteilnehmer, ein aktives Konto bei einer EU-CCP zu führen. 
  • Clearing-Änderungen: Neue Anforderungen an das Clearing von OTC-Derivaten. 
  • Intragruppentransaktionen: Überarbeitete Regeln für konzerninterne Transaktionen. 
  • Gegenpartei-Kategorisierung: Neue Klassifizierungen für Marktteilnehmer. 
  • Meldepflichten: Verschärfte Anforderungen an die Berichterstattung. 
  • Risikominderungsverpflichtungen: Striktere Vorgaben zur Reduzierung systemischer Risiken. 

Eine der wesentlichsten Neuerungen ist die Verpflichtung zur Führung eines aktiven Kontos (Active Account Requirement, AAR). Diese Regelung fordert von bestimmten Marktteilnehmern eine Anpassung ihrer Clearing-Strategien und eröffnet zugleich Chancen für eine effizientere Prozessgestaltung. 

Für Unternehmen, die in den Geltungsbereich der AAR fallen, bedeutet dies: Jetzt handeln, um rechtzeitig die regulatorischen Anforderungen zu erfüllen und gleichzeitig ihre Abläufe zu optimieren! 

Was ist die Verpflichtung zur Führung eines aktiven Kontos (AAR)? 

Die AAR schreibt vor, dass bestimmte Finanzielle Gegenparteien (Financial Counterparties, FCs) und Nicht-Finanzielle Gegenparteien (Non-Financial Counterparties, NFCs) mindestens ein aktives Konto bei einer zentralen Gegenpartei (Central Counterparty, CCP) in der EU für bestimmte Kategorien von Derivatekontrakten unterhalten müssen. Darüber hinaus müssen bestimmte Gegenparteien sicherstellen, dass eine repräsentative Anzahl von Geschäften über diese Konten abgewickelt wird. Diese Anforderung soll die Nutzung der EU-basierten Clearing-Infrastruktur stärken, um systemische Risiken zu verringern und die Widerstandsfähigkeit des europäischen Finanzmarktes zu erhöhen. 

Frist für die Einhaltung der AAR 

Marktteilnehmer müssen die AAR bis zum 25. Juni 2025 erfüllen. Ein Versäumnis dieser Frist kann zu regulatorischen Strafen und Handelsbeschränkungen führen. 

Geltungsbereich der AAR 

Die AAR gilt für bestimmte Kategorien von Derivatekontrakten und Gegenparteien. 

Betroffene Derivatekontrakte 

Die Anforderung gilt für folgende außerbörslich gehandelte Derivate (Over-the-Counter, OTC): 

  • Zinssatzderivate in Euro 
  • Zinssatzderivate in polnischen Zloty 
  • Kurzfristige Zinssatzderivate in Euro 

Pflichten der Gegenparteien 

Die Anforderung gilt für FCs und NFCs, die beide der folgenden Kriterien erfüllen: 

  • Sie unterliegen der Clearingpflicht gemäß EMIR 
  • Sie überschreiten einen Bruttowert von 3 Milliarden Euro in mindestens einer der festgelegten Derivatekategorien, gemessen über alle relevanten Transaktionen hinweg 

Auswirkungen auf Marktteilnehmer 

Die Einführung der AAR erfordert von betroffenen Gegenparteien eine Überprüfung ihrer Clearing-Vereinbarungen. Gegebenenfalls müssen sie ihre Beziehungen zu EU-CCPs aufbauen oder ausweiten. Unternehmen sollten ihre aktuellen Handelsvolumina bewerten, prüfen, ob sie die Schwellenwerte erreichen, und frühzeitig Maßnahmen zur Einhaltung der Vorgaben ergreifen. 

Eine proaktive Vorbereitung ist entscheidend, um operative und regulatorische Herausforderungen in letzter Minute zu vermeiden. Wer rechtzeitig plant, kann regulatorische Risiken minimieren und gleichzeitig Effizienzgewinne erzielen. Marktteilnehmer werden ermutigt, mit ihren Clearing-Dienstleistern und Regulierungsbehörden in Kontakt zu treten, um eine reibungslose Umsetzung von EMIR 3.0 sicherzustellen. 

Der endgültige technische Regulierungsstandard zum Active Account Requirement wird derzeit noch von der ESMA finalisiert. Bislang wurde lediglich ein Konsultationspapier veröffentlicht, das eine erste Orientierung bietet. Unabhängig davon bleibt die Frist zur Umsetzung bis zum 25. Juni 2025 bestehen – betroffene Unternehmen sollten daher bereits jetzt mit den Vorbereitungen beginnen. 

Fazit 

Die Verpflichtung zur Führung eines aktiven Kontos ist ein zentraler Bestandteil von EMIR 3.0 und spiegelt das Bestreben der EU wider, die Stabilität der Finanzmärkte zu erhöhen und die Abhängigkeit von Clearingstellen in Drittländern zu reduzieren. Diese Verpflichtung ist mehr als eine regulatorische Anforderung – sie kann ein Katalysator für bessere Prozesse und stabilere Marktstrukturen sein. 

Da die Frist zur Einhaltung näher rückt, sollten Unternehmen jetzt handeln, um ihre Verpflichtungen zu bewerten und die erforderlichen Schritte zur Einhaltung der Vorschriften umzusetzen. 

Der Countdown läuft: Sind Sie bereit? 


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